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Fragen der Bürgerinitiative Pro Suderburg an den Gemeinderat und Antworten des Fachbereichsleiters Herrn Lilje im Auftrag der Samtgemeinde. Nicht alle Fragen konnten beantwortet werden und wurden von Herrn Lilje zur Kenntnisnahme dem Landkreis Uelzen als Bauaufsichtsbehörde und Baugenehmigungsbehörde in Kopie vorgelegt.
Betreff: Geplante Biogasanlage in der Gemarkung Suderburg, Flur 15, Flurstück 73, an der Kreisstraße 9 (K 9) Hier: Bürgerfragen an die Samtgemeinde Suderburg im Rahmen der Sitzung des Bauausschusses in Gerdau am 15. 11. 2010. Die folgenden Fragen stellt die BI Pro Suderburg, insbesondere im Zusammenhang der Tatsache, dass öffentliche Belange der Samtgemeinde Suderburg im Zusammenhang von §35 BauGB bzgl. "Privilegierter Bauvorhaben" dem Bau sowie dem Betrieb einer Biogasanlage an der K 9 nicht entgegenstehen dürfen. 1. Existiert für das an der K 9 vorgesehene Gebiet, also Flur 15 und Flurstück 73, im Rahmen der Bauleitplanung ein Bebauungsplan, und was ist der Inhalt dieses Bebauungsplanes? Antwort: Es gibt keinen Bebauungsplan der Mitgliedsgemeinde Suderburg für das in Frage kommende Flurstück. 2. Existiert für das an der K 9 vorgesehene Gebiet, also Flur 15 und Flurstück 73, ein Flächennutzungsplan, und falls Ja, ist seitens der Samtgemeinde überprüft worden, ob die geplante Biogasanlage bzw. das 4,65 ha große Betriebsgelände den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, eines Landschaftsplanes oder sonstigen Plänen, z. B. des Wasser-, Abfall- und/oder des Immissionsschutzrechts, widerspricht, d. h. öffentliche Belange nach §35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt, oder ob die Biogasanlage schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen kann? Antwort: Für jedes Flurstück der Samtgemeinde Suderburg gibt es eine Darstellung im Flächennutzungsplan. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Suderburg ist das in Frage kommende Flurstück als "Fläche für die Landwirtschaft" dargestellt. Der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Suderburg steht dem Bauvorhaben also nicht entgegen. Alle übrigen von Ihnen angesprochenen öffentliche Belange befinden sich in der Zuständigkeit des Landkreises Uelzen bzw. des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes Lüneburg. 3. Ist im Zusammenhang der Vorschriften aus §35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB anhand der Planunterlagen im Zusammenhang der Erschließung geprüft worden, ob das von den Betreibern bislang ins Auge gefasste Betriebsgelände von der K 9 aus nicht nur eine geeignete Zuwegung, sondern auch die notwendigen Ver- und Entsorgungsleitungen aufweist? Sinngemäß die gleiche Frage stellen wir für den Fall, dass bzgl. der K 9 keine geeignete Zuwegung gefunden werden sollte und alternativ eine Zuwegung über den innerörtlichen Heideweg und seine Verlängerung in östlicher Richtung ins Auge gefasst werden sollte. Antwort: Der Landkreis Uelzen als Straßenbaulastträger für die Kreisstraße 9 hat erklärt, dass eine direkte Zuwegung von der Kreisstraße 9 zum Betriebsgrundstück genehmigt wird. Hinsichtlich der Wasserversorgung gibt es eine Leitung vom "Blauen Berg" in den Ort Suderburg hinein. Generell wird bei Außenbereichsvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nur dann erteilt, wenn die Ver- und Entsorgung vom Antragsteller auf seine Kosten sichergestellt werden kann, so dass der Allgemeinheit keine neuen Infrastrukturkosten entstehen. 4. Steht das Bauvorhaben in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit den landwirtschaftlichen Betrieben der beiden Betreiber, d. h. den Herren Hillmer in Suderburg und Pommerien in Stadensen? Antwort: Nach Aussage des Landkreises Uelzen ist der räumlich-funktionale Zusammenhang zur Hofstelle Hillmer gegeben. Sollte die Antragstellung wie beabsichtigt im Namen einer GbR. Erfolgen, so wäre auch die Hofstelle Pommerien inbegriffen. 5. Wird die Biomasse überwiegend aus den landwirtschaftlichen Betrieben der beiden Betreiber der Biogasanlage, oder überwiegend aus diesen und aus nahegelegenen Betrieben stammen? Sind die Nawaro-Anbauflächen (Mais, Zuckerrüben et al.) in den Antragsunterlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 b BauGB konkret nachgewiesen? Von welcher Art Betrieben bzw. von welcher Art Tierhaltung soll die Gülle bezogen werden? Aus ökobetrieben wohl kaum, weil dort nicht genügend Gülle anfällt. Bleiben also nur Massentierhaltungsbetriebe. Biogasanlagen, die Gülle verarbeiten, greifen nicht nur auf bereits vorhandene Massentierhaltungsanlagen zurück, sonder sie fördern den Bau neuer Massentierhaltungsanlagen. Wollen Sie das? An sich ist Biogas eine gute Sache, wenn es aus organischen land- und forstwirtschaftlichen Reststoffen gewonnen wird. Wenn jedoch der Tierschutz und eine nachhaltige Landwirtschaft dabei auf dem Spiel stehen, werden - um beim Beispiel Energiemais zu bleiben - Monokulturen mit allen ihren negativen Folgen, u. a. für das Grundwasser durch überdüngung und Schädlingsgifte, gefördert. Durch die Mais-Monokulturen und die damit verbundene erhöhte Düngung wird Lachgas - das schädlichste Treibgas überhaupt - freigesetzt. Dieses Gas führt zu Klimaschäden, die um ein Vielfaches höher sind als das, was bei der Stromerzeugung aus Biogas an Treibhauseffekten vermieden wird. Will das die Samtgemeinde Suderburg billigend in Kauf nehmen? Antwort: Aufgrund der fehlenden Bauantragsunterlagen kann diese Frage nicht beantwortet werden. Unabhängig davon darf die Samtgemeinde Suderburg jedoch nur aus städtebaulichen Gründen eine Steuerung über ihren Flächennutzungsplan wahrnehmen. 6. Welche verkehrstechnischen Folgen hätte der Bau einer Biogasanlage an der K 9, und zwar sowohl für die K 9, als auch für den innerörtlichen Bereich der Gemeinde Suderburg? Ist seitens der Samtgemeinde Suderburg geprüft worden, ob der Bau der Biogasanlage unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, Ver- und Entsorgungsanlagen, für die Sicherheit und Gesundheit der Menschen, oder für sonstige kommunale Aufgaben erfordert? Antwort: Unwirtschaftliche Aufwendungen für Straßen oder andere Verkehrseinrichtungen, Ver- und Entsorgungsanlagen, für die Sicherheit und Gesundheit der Menschen oder für sonstige kommunale Aufgaben sind bisher auf Grund der örtlichen Anbindung der in Erwägung gezogenen Biogasanlagen an das Straßennetz nicht ersichtlich. Eine abschließende Beurteilung wäre erst möglich, wenn ein Bauantrag vorgelegt wird. 7. Ist seitens der Samtgemeinde Suderburg geprüft worden, ob im Sinne von § 35 Abs. 3 BauGB aufgrund des Baus des Betriebsgeländes sowie der Biogasanlage Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege und des Bodenschutzes tangiert sind, oder die natürliche Eigenart der Landschaft Suderburger Land und ihr Erholungswert beeinträchtigt, oder das Orts- und Landschaftsbild im Einfallstor zu Suderburg verunstaltet wir? Welche Parameter haben Sie für die Verunstaltung angelegt? Antwort: Belange des Umweltschutzes sind vom Landkreis Uelzen (Umweltamt) im Rahmen des Bauantragsverfahrens zu prüfen. Hinsichtlich des Orts- und Landschaftsbildes können nähere Prüfungen erst dann erfolgen, wenn die entsprechenden Planungen vorliegen. 8. Ist seitens der Samtgemeinde Suderburg geprüft worden, ob im Zusammenhang der geplanten Biogasanlage sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Agrarstruktur in der Gemarkung Suderburg beeinträchtigt und evtl. die Wasserwirtschaft der Samtgemeinde Suderburg gefährdet sein kann? Antwort: Die Samtgemeinde Suderburg besitzt kein Handlungsermessen in interne Produktionsabläufe einzugreifen. Es wäre lediglich eine Steuerung der Standorte möglich, wo diese Anlagen, vom Gesetztgeber so gewollt, errichtet werden dürfen. Insofern stellt sich die Frage für die Samtgemeinde Suderburg aus den gesetzlichen Erfordernissen nicht. 9. Laut mündlicher Auskunft von Herrn Hillmer am 13.11.2010 soll seine Biogasanlage mit Energiemais, mit Zuckerrüben und - weil vom Gesetzgeber als Maximum vorgegeben - mit 30 Volumen-% Gülleeinsatz beschickt werden. Damit die Biogasanlage wirtschaftlich arbeiten kann,stellt sich die Frage, welche Mengen - in Tonnen ausgedrückt- pro Jahr von diesen drei Komponenten bezogen werden müssen? Deshalb die Frage: Wie viele LKW - Transportbewegungen zieht das nach sich? Von der zunehmenden Lärmbelästigung durch den erheblich zunehmenden LKW - Verkehr an dieser Stelle gar nicht zu reden... Insbesondere durch das Herankarren entsprechend großer Mengen Gülle entsteht Gestank, worunter die Lebensqualität erheblich leidet. Will die Samtgemeinde Suderburg das? Antwort: Bauliche Anlagen sind grundsätzlich immer technisch erweiterbar. Auf welche Größe ist jedoch nicht vorhersehbar. über 0,5 MW ist dafür aber eine planungsrechtliche Absicherung mit einer Baufläche im Flächennutzungsplan erforderlich. 10. Wegen der hohen Vergütung für Strom aus nachwachsenden Rohstoffen (die Einspeisevergütung für Strom aus Biomasse ist auf 28 Cent je Kilowatt gestiegen), können Biogasbauern oft bis zu 1000 Euro Jahrespacht pro Hektar Land zahlen, drei mal so viel wie ihre Kollegen, die Milch, Fleisch oder Getreide produzieren. Der Präsident der Landwirtschaftskammer Nds. In Hannover hat das kürzlich als Ungleichgewicht in den Wettbewerbsbedingungen gebrandmarkt. Wollen Sie, dass dem mit einer Biogasanlage von Hillmer/Pommerien Vorschub geleistet wird? Antwort: Diese Frage kann lediglich von den Genehmigungsbehörden im unter Umständen beabsichtigten Antragsverfahren geregelt werden. 11. Ist die geplante 490 KW-Anlage, von ihrer technischen Ausrichtung her, erweiterbar, und wenn Ja, auf wie viel KW ist sie erweiterbar? Antwort: Auch diese Frage kann auf Grund des noch nicht vorliegenden Bauantrages nicht beantwortet werden. Ursprungsüberlegungen sahen eine Einbeziehung der Firma Valenzi vor. Es würde sich also erst im Antragsverfahren zeigen, ob diese Idee verwirklicht werden soll. 12. Was soll mit den Gärresten aus der Anlage geschehen? In den Gärresten können alle Giftstoffe enthalten sein, nämlich Antibiotika, Clostridien, Fungizide, Herbizide, Insektizide, Salmonellen, Schimmelpilzsporen und Viren, die zuvor bereits in der zur Vergärung eingebrachten Roh- und Abfallstoffen enthalten sein können. Sämtlich dieser Stoffe können nicht in Methangas (CH4) umgesetzt werden. In der Biogasanlage werden sie nicht abgetötet. Im Gegenteil: Ihr Wachstum wird durch den Gärvorgang sogar noch gefördert. Deshalb die Frage: An wen und wofür sollen die Gärreste vermarktet werden? Die Frage stellt sich wegen der potenziellen Grundwassergefährdung durch eine zu hohe Nitratbelastung, insbesondere dann, wenn sie, in großen Mengen, auf Felder für den Anbau von Energiepflanzen a`priori Mais als Dünger ausgebracht werden. Wird seitens der Genehmigungsbehörde der Verbleib der Gärreste überprüft, z. B. der Stickstoffeintrag auf landwirtschaftlichen Flächen? Antwort: Die Samtgemeinde Suderburg und die Gemeinde Suderburg werden der Genehmigungsbehörde die in der Umgebung liegen Wohngebiete mitteilen und darauf hinweisen, dass die bei der Aufstellung der umliegenden Bauleitpläne im Sinne des § 1 Abs 6 Nr. 1 allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung nach Nr. 2 des BauGB erhalten bleiben müssen. Der Nachweis muss über ein Gutachten erfolgen. Darüber hinausgehende Entscheidungen stehen lediglich der Baugenehmigungsbehörde zu. 13. Stimmt es, dass im Zusammenhang der an der K 9 geplanten Biogasanlage zwei Blockheizkraftwerke (BHK) gebaut werden sollen, und zwar die eine auf dem Firmengelände der Firma Valenzi, und die zweite auf dem Gelände der Biogasanlage? Wenn diese Information richtig ist: Für welche Einspeisezwecke soll das BHK auf dem Biogasgelände entstehen? Oder anders ausgedrückt: Wer wird der Abnehmer der Energie und Wärme, die in dem BHK aus Methangas erzeugt wird? Antwort: Diese Frage kann ebenfalls auf Grund des fehlenden Bauantrages nicht beantwortet werden. 14. Zum Schutz von Anwohnern empfehlen die Störfallkommissionen für Anlagen, in denen sich mehr als 2 kg des hochgiftigen Gases Schwefelwasserstoff befinden ( das ist ein Nebenprodukt von Biogasanlagen), einen Abstand von mindestens 800 m zu allen Gebieten zu halten, in denen Menschen wohnen. Wie geht die Samtgemeinde damit um angesichts dessen, dass der Abstand zum nächstgelegenen Wohngebiet Wolfskuhle lediglich 250 bis 300 m beträgt? 15. Für den Fall, dass der im BHK erzeugte Strom ins öffentliche Netz eingespeist wird, und für den, - gar nicht seltenen Fall, dass das öffentliche Netz aufgrund von Überproduktion verstopft sein sollte und weiter Strom nicht aufnehmen kann, kann die Methangasproduktion nicht einfach ad hoc gestoppt werden. Im besten Fall wird das Methangas abgefackelt, vorausgesetzt, die Biogasanlage verfügt über eine Notfackel. Frag: Verfügt die vorgesehene Anlage über eine Notfackel? Falls nicht, muss das Gas in die Atmosphäre entweichen, wo es als starkes Treibhausgas wirkt, aus Sicht des Klimaschutzes ein Horrorszenario. |