Nein zum Klimakiller Methangasanlage


Bürgerinitiative Pro Suderburg gegen den geplanten Bau einer Methangasanlage

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Erster Flyer der Bürgerinitiative Pro Suderburg gegen den Bau der geplanten Methangasanlage an der K 9.

Logo: Keine K 9 Biogasanlage Suderburg

Es kommt etwas auf uns zu, wir müssen rechtzeitig und zwar jetzt reagieren
Die schönsten Seiten unserer Heimat. Suderburg blüht auf. Ist dies wirklich so? Wenn es nach unserem Mitbürger, dem CDU-MdL Jörg Hillmer geht, könnte es damit bald vorbei sein. Zumindest dann, wenn man - von der B 4 kommend - zukünftig die K 9 in Richtung Suderburg befährt. Auf der rechten Seite, nur 500 Meter vor dem Ortsschild, unmittelbar vor dem letzten Windschutzknick, der sich vom Blauen Berg über die K 9 bis zum Heideweg über die Felder an das angrenzende Suderburger Wohngebiet Wolfskuhle zieht, beabsichtigt Herr Hillmer, zusammen mit einem Geschäftspartner aus Standensen, Herrn Pommerien, in Form einer GbR, eine Biogasanlage zu errichten. Zukünftig könnte man dann deutschlandweit für unser Suderburger Land eher mit "Dicke Luft in Suderburg" oder "Suderburg vermodert" um Touristen werben. Sie finden das pietätlos? Wir nicht.

Worum geht es ?
Einige Daten und Fakten zu solch einer "Biogasanlage", wo genau sie gebaut werden soll, welchen finanziellen Ertrag sie für die Betreiber aufgrund der staatlichen Subventionierungen einbringt und welche negativen Auswirkungen derartige Anlagen auf die Menschen und deren Lebensqualität, auf die Umwelt usw. haben können. 1. Grundsätzlich vorweg: Erneuerbare Energien, wie Wasser- und Windkraft, Biomasse, Sonnen- und Erdwärme, können, wenn sie Umwelt und Natur verträglich erzeugt bzw. genutzt werden, einen wesentlichen Beitrag zur Verminderung des CO2-Ausstoßes leisten.
Der Begriff "Biogasanlage" führt uns aber bereits vor ein Problem. Sowohl von Anlagenherstellern als auch von der Politik gewählt, suggeriert diese Bezeichnung, wie das Qualitätssiegel von Lebensmitteln, dass es sich grundsätzlich um etwas Gesundes, Gutes, Chemie freies, ökologisch Verträgliches handelt. Biogas, das durch mikrobielle Vergärung entsteht, besteht zu ca. 2/3 aus Methan und 1/3 aus Kohlendioxid.
Bei der Verbrennung des Methans zur Stromerzeugung entstehen Kohlendioxid und Wasser. Die sogenannte Klimaneutralität ergibt sich aus der Bilanzierung, dass nur so viel Kohlendioxid aus Biogasanlagen wieder in die Atmosphäre gelangt, wie von den Pflanzen durch die Photosynthese umgewandelt werden kann. Betrachtet man jedoch die Prozesse im Boden und die Anbaupraktiken, haben diese Bilanzen andere Seiten. So werden vielfach neben pflanzlichen Reststoffen und Gülle auch Anbauprodukte, z.B. vor allem Energiemais, der einen hohen Düngestickstoffbedarf hat und damit über den Boden das Grundwasser und das Trinkwasser und als Distickstoffoxidausgasungen (Lachgas) die Luft belastet, verwendet. Böden sind aber auch ein riesiger Kohlenstoffspeicher. Durch hohe Gaben an Stickstoff wird der mikrobielle Kohlenstoffabbau im Boden angeregt und das Treibhausgas Kohlendioxid entweicht zusätzlich in die Atmosphäre, insbesondere wenn im Umfeld von Biogasanlagen zusätzlich Grünland in Ackerland für den Energiemaisanbau umgebrochen wird.

2. Die Suderburger "Biogasanlage" soll eine Leistung von 490 Kilowatt (KW) erbringen. Für eine Anlage in (vorerst !!!) dieser Größenordnung ist entsprechend den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzgesetztes (BImSch) keine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) vorgesehen. Sarkastisch bewertet würde eine Anlage von 499 KW demnach umweltverträglich sein, eine Anlage mit 501 KW sich jedoch auf ihre Umweltverträglichkeit hin überprüfen lassen müssen.

3. Die Planung obliegt Dipl.-Ing. Gregor Heckenkamp in 29487 Luckau. Entstehen soll sie an der K 9, Gemarkung Suderburg, Flur 15, Flurstück 73. Das befestigte Anlagengrundstück wird eine Größe von 4,65 ha haben. Es handelt sich dabei um eine sog. "Privilegierte Anlage" im örtlichen Außenbereich, die die Kriterien des § 35, Abs. 1, Nr. 6 Baugesetzbuch (BauGB) erfüllen muss. Für derartige Anlagen gibt es zurzeit gesetzlich noch keine Mindestabstände zur Wohnbebauung. Bezüglich der Suderburger Anlage beträgt der Abstand zur am nächsten gelegenen Wohnbebauung in der Siedlung "Wolfskuhle" zwischen 250 und 300 Meter.

4. Beschickt werden können Biogasanlagen mit Trockensubstraten (Trockenfermentationsverfahren) und/oder Flüssigstoffen (Flüssigvergährungsverfahren). Dazu zählen z.B. Hühnerkot sowie Gülle und nachwachsende Rohstoffe (NawaRo) mit hohen Trockensubstanzgehalten wie Mais- oder Gras(silage), Getreide, Zuckerrüben usw. Der Einsatz von Gülle in der Biogasproduktion wird staatlich mit einem Güllebonus (Voraussetzung: 30 Volumen-% Gülleeinsatz) bezuschusst. Grundsätzlich werden auf Bundesebene Anlagen zur Gewinnung und Nutzung von Biogas aus Biomasse zur Stromerzeugung gefördert (z.B. NawaRo-Bonus) und der Bau solcher Anlagen seitens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) mit zinsverbilligten Darlehen unterstützt. Dass der Markt für "erneuerbare Energien aus nachwachsenden Rohstoffen" boomt, ist bekannt.

5. Abnehmer des "Biogases" soll die Firma * sein. Auf dem Gelände der Firma * soll ein Blockheizkraftwerk (BHKW) entstehen. In BHKW´s wird das entstehende Methangas in Strom und Wärme umgewandelt. Die Rohrleitungszuführung von der Biogasanlage am Suderburger Wohngebiet Wolfskuhle bis hin zu dem BHKW wird 450 m betragen und unterirdisch auf etwa der Hälfte der Strecke die K 9 kreuzen. Die Gas abnehmende Firma vergütet die Biogasanlagenbetreiber für ihre Energieproduktion.

6. Am 30.9.2010 hat seitens der Genehmigungsbehörde (Landkreis Uelzen) eine "Antragskonferenz" mit den zukünftigen Betreibern der Anlage stattgefunden. Hierbei wurden die Antragsunterlagen vorgelegt und das geplante Projekt diskutiert und beraten. über diesen ersten Planungsschritt ist das Bauvorhaben (BV) nach unserem Kenntnisstand bisher noch nicht hinausgekommen. Bislang liegt also weder eine förmliche Bauvoranfrage noch ein förmlicher Bauantrag dem Landkreis als Genehmigungsbehörde vor.

Gute Gründe gegen eine Biogasanlage in Suderburg und pro Suderburg zu sein
Im Flächennutzungsplan sind keine Flächen für die Errichtung "Privilegierter (Biogas)Anlagen" ausgewiesen. Sowohl für das Gebiet an der K 9, als auch für andere Flächen auf dem Gebiet der Samtgemeinde Suderburg könnte der Samtgemeinderat einen Planvorbehalt im Flächennutzungsplan geltend machen, wenn öffentliche Belange der Errichtung z.B. einer Biogasanlage überwiegend entgegen stehen. Beispiele hierfür: Siedlungsbereiche (Bauflächen, Gemeindebedarfsflächen, Wohnhäuser im Umgebungsbereich); Vorranggebiete nach Regionalem Raumordnungsprogramm (u.a. für Natur, Erholung, Rohstoffgewinnung); Flächen des Naturschutzes (Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, besonders geschützte Biotope, FFH-Gebietsvorschläge, Wallhecken, Wasserflächen, Landschaftsschutzgebiete). Darüber hinaus verweisen wir die Samtgemeinde Suderburg zum Thema Trinkwasserschutz (Blauer Berg!) freundlich auf den vorliegenden umfassenden Bericht des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN), Thema: "Energiepflanzenanbau, Betrieb von Biogasanlagen und Gärrestmanagement unter den Anforderungen des Gewässerschutzes".

Damit es uns nicht stinken wird!
Kot, Gülle und Trockenmist aus industrieller Hähnchen-, Schweine- und sonstigen Tiermastanlagen können Pestizid-, Insektizid- und Fungizidrückstände beinhalten. Wenn die Suderburger Anlage neben anderen Fest- und Flüssigstoffen mit derartigen Materialien beschickt werden sollte, können Sie sich sicherlich vorstellen, welche Problemstoffe Woche für Woche durch unsere Samtgemeinde bzw. auf der K 9 auf Suderburg zurollen. Die Biogasanlagen selber sind zwar weitgehend hermetisch abgeschlossen, sodass ihnen faktisch keine Gerüche oder feinstoffliche Emissionen entweichen können. Es bleibt jedoch zu befürchten, dass die saubere, gesunde Suderburger Luft über die Abluftfilter der Biogasanlage nicht vollständig von Gerüchen und Rückständen von Antibiotika, Salmonellen, Chlostridien, Schimmelpilzsporen, Viren und anderen Mikroorganismen befreit bleiben wird. Auch von den Gärrückständen, die nach jedem Gärvorgang auf dem Freigelände bis zur Vermarktung als Dünger zwischenlagern, werden zusätzliche Belastungen ausgehen. Es entsteht nochmals zusätzlicher LWK-Verkehr sowohl durch Suderburg, als auch in Richtung B 4, also zusätzliche Unruhe, Lärm im Ort sowie erhöhtes Gefahrenpotential für Fußgänger, Fahrradfahrer auf Suderburgs Durchgangsstraßen und der K 9 bis zum B 4-Kreisel, von der zusätzlichen Feinstaub- und Nanopartikelbelastung gar nicht zu reden. Vor allem jedoch wird es - insbesondere bei gutem, strahlendem Wetter, und das ist in der Regel verbunden mit Ostwind in der schönsten Jahreszeit, wenn die Menschen in ihren Gärten verweilen und bei geöffneten Fenstern nächtigen - von den im Freigelände lagernden Gärrückständen, auch wenn sie abgedeckt sein sollten, penetrant süßlich-faulige Geruchsbelästigungen geben, deren Gestank man kilometerweit riechen und einatmen kann. Machen Sie hierzu einmal die Probe aufs Exempel: Wenn Sie bei gutem Wetter nach Ostfriesland in die Nähe von dort existierenden Biogasanlagen kommen, erwartet Sie bereits ein stinkender, moderiger Vorgeschmack. Das Ausbringen der Gärreste als Dünger, zwar über Grenzwertvorschriften geregelt, zieht jedoch auch weitere Probleme für Boden und Gewässer nach sich. Und noch etwas muss erwähnt werden: Technisch absolut sicher sind Biogasanlagen beileibe nicht. Selbstverständlich vermitteln die Hersteller von Biogasanlagen, dass keine explosionsgefährlichen Gas-Luft-Gemische entstehen können. Die Praxis sieht anders aus: Zuletzt am 18.12.2007 passierte in Daugendorf bei Riedlingen eine schwere Havarie. Eine Biogasanlage explodierte und flog komplett in die Luft.

Erhebliche Beeinträchtigung des Ortsbildes, Verlust von Wohn- und Lebensqualität
Verlässt man den Kreisel an der Bundesstraße 4 in Richtung Suderburg, öffnet sich rechts und links der Kreisstraße K9 der Blick auf ein für das südliche Uelzener Becken einmaliges, typisches Landschaftselement: den eiszeitlichen Endmoränenzug Blauer Berg mit vorgelagerten Feldern, Hecken und Waldsäumen. Die eiszeitlich entstandene höchste Erhebung Suderburgs ist nicht nur in geowissenschaftlichen Fachkreisen bekannt, sondern darüber hinaus wegen ihrer Funktionenvielfalt (Wasserschutzgebiet, Teiche, Flora und Fauna, Jägerische Nutzung, Freizeit, Landschaftsschutzgebiet) auch in ihren angrenzenden Bereichen ein schützenswertes Landschaftselement. Gewerbliche Projekte wie Biogasanlagen würden den einzigartigen Landschaftscharakter, der vom Suderburger Kreisel bis zur Gewerbeanlage * und dem Wohngebiet Wolfskuhle kulturlandschaftlich prägend ist, erheblich stören. Eine mitten in diese landschaftlich einmalige Besonderheit Suderburgs hinein gebaute gewerblich betriebene Anlage widerspricht damit auch dem Anliegen Suderburgs, das für "Traumlandschaften, die zu Spaziergängen einladen", wirbt. Im übrigen wird eine derartige Anlage zu einem erheblichen Wohngebäude- und Grundstückswerteverlust führen sowie Vermietungen hochgradig erschweren.

Die Frage stellt sich also, wollen wir solch eine Anlage in unserem, für seine saubere Luft und seine landschaftliche Idylle weithin bekannten Suderburger Land?

Wie geht es weiter?
Wir wollen auf Jörg Hillmer zugehen. Dieser Flyer ist unsererseits der erste Schritt, mit dem allerdings bereits auch erreicht werden soll, dass die Herren Hillmer und Pommerien von dem Projekt Abstand nehmen. In angemessener Frist sollten sie dies im Sinne eines "Letters of Intent" (Absichtserklärung) öffentlich in der AZ Uelzen sowie in "Die Zeitung der Samtgemeinde Suderburg" und/oder in Form einer Hauswurfsendung den Suderburger Bürgern vermitteln. Sollte das nicht geschehen, sähen wir uns aufgefordert "Gas zu geben" und einen zweiten und ggf. einen dritten "Gang" im Rahmen unseres Widerstandes einzulegen.

Bürgerinitiative Pro Suderburg

* Auf Bitte der ehemals beteiligten Firma wurde der Name des Betriebes durch Sternchen ersetzt.

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